Allgemeine Geschäftsbedingungen

Scarelo — Hero Ventures UG (haftungsbeschränkt)

Stand: 18. September 2026 (Version 2026-09-18)

§ 1 Geltungsbereich, Rolle von Hero Ventures, Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Hero Ventures UG (haftungsbeschränkt), Jakob-Laubach-Straße 70, 55130 Mainz, Amtsgericht Mainz HRB 54267, vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Wenk (nachfolgend „Hero Ventures“), und ihren Auftraggebern über die Nutzung der Plattform Scarelo und die Durchführung von Kampagnen.

1.2 Hero Ventures erbringt gegenüber dem Auftraggeber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Kampagnenleistung nach § 2. Die Clips werden von Clippern erstellt und veröffentlicht, die im Auftrag von Hero Ventures tätig werden. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einzelnen Clippern entsteht nicht.

1.3 Hero Ventures erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen; ein Widerrufsrecht besteht nicht. Dies gilt auch für Konten des Typs „Creator“; mit der Registrierung bestätigt der Auftraggeber, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Der Vertrag über die Plattformnutzung kommt mit der Registrierung und der Bestätigung durch Hero Ventures zustande. Der Vertrag über eine einzelne Kampagne kommt mit der Einzahlung des Kampagnenbudgets und der Freischaltung der Kampagne durch Hero Ventures zustande.

1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Hero Ventures ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.6 Rangfolge: Individuell vereinbarte Bedingungen (insbesondere Enterprise-Verträge und deren Anlagen) gehen diesen AGB vor. Mündliche Aussagen, Angaben aus Verkaufsgesprächen, Präsentationen, Beispielrechnungen oder Werbematerial begründen keine Ansprüche, soweit sie nicht in Textform Vertragsbestandteil geworden sind.

§ 2 Leistungen von Hero Ventures

2.1 Hero Ventures verteilt die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte über sein Clipper-Netzwerk auf Kurzvideo-Plattformen (derzeit TikTok, Instagram, YouTube, Facebook und Snapchat), erfasst die erzielte Reichweite, stellt die freigegebenen Clips samt Nutzungsrechten nach § 4 bereit und rechnet die Kampagne ab.

2.2 Der Auftraggeber legt Kampagnenbudget, Vergütungssatz je 1.000 Aufrufe (CPM) und Kampagnenvorgaben in der Plattform fest. Hero Ventures entscheidet nach billigem Ermessen, welchen Clippern eine Kampagne zugänglich gemacht wird.

2.3 Hero Ventures schuldet die Durchführung der Kampagne mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine bestimmte Reichweite, bestimmte Aufrufzahlen, Interaktionen, Leads, Verkäufe oder ein sonstiger wirtschaftlicher Erfolg werden nicht geschuldet und nicht zugesichert.

2.4 Hero Ventures ist berechtigt, Leistungen durch Dritte, insbesondere durch die Clipper des Netzwerks, erbringen zu lassen.

2.5 Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. Hero Ventures kann den Betrieb für Wartungsarbeiten vorübergehend einschränken und kündigt planbare Wartungen nach Möglichkeit vorab an.

§ 3 Kampagnendurchführung, Freigabe und Reporting

3.1 Eingereichte Clips werden dem Auftraggeber in der Plattform zur Prüfung auf Einhaltung der Kampagnenvorgaben vorgelegt. Der Auftraggeber kann einen Clip innerhalb von 72 Stunden nach Vorlage freigeben oder unter Angabe von Gründen ablehnen.

3.2 Hat der Auftraggeber die automatische Freigabe aktiviert und erfolgt innerhalb von 72 Stunden keine Rückmeldung in der Plattform, gilt der Clip als freigegeben. Hero Ventures weist bei jeder Vorlage auf diese Folge hin. Mit der Freigabe wird der Clip Gegenstand der Abrechnung nach § 5.

3.3 Die Freigabe eines Clips durch den Auftraggeber stellt die Abnahme der Leistung hinsichtlich dieses Clips dar. Sie begründet kein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Clipper.

3.4 Als Aufruf gilt jeder von der jeweiligen Plattform in ihrer Statistik ausgewiesene Videoaufruf eines freigegebenen Clips zum Zeitpunkt der Erfassung durch Hero Ventures. Abweichende Messungen Dritter oder eigene Zählungen des Auftraggebers sind unbeachtlich. Nachträgliche Bereinigungen der Plattformen werden berücksichtigt, soweit sie vor der Abrechnung erfolgen.

3.5 Hero Ventures stellt dem Auftraggeber die Kampagnenergebnisse in der Plattform bereit (Reporting). Einwendungen gegen ein Reporting oder eine Abrechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Textform zu erheben; danach gelten Reporting und Abrechnung als anerkannt. Hero Ventures weist im Reporting auf diese Folge hin.

§ 4 Content-Lizenz und Nutzungsrechte

4.1 Hero Ventures räumt dem Auftraggeber mit der Freigabe eines Clips ein nicht-exklusives, räumlich und zeitlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an dem freigegebenen Clip ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, die Bearbeitung, Kürzung und Verbindung mit anderen Inhalten sowie die Nutzung als bezahlte Werbung in den Formaten TikTok Spark Ads, Meta Partnership Ads (Instagram und Facebook) sowie den Werbeformaten von YouTube.

4.2 Hero Ventures räumt diese Rechte ein, soweit sie ihr von dem jeweiligen Clipper nach den Nutzungsbedingungen von Content Hero eingeräumt wurden. Für die Rechtsinhaberschaft an den vom Clipper eigenständig eingebrachten Bestandteilen gilt § 17.

4.3 Die Nutzung eines Clips als bezahlte Werbung nach Absatz 1 steht nur für Clips von Clippern zur Verfügung, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Plattform zeigt dem Auftraggeber die entsprechende Option nur bei berechtigten Clips an. Hero Ventures übernimmt keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Werbeplattform die Schaltung zulässt.

4.4 Die eingeräumten Nutzungsrechte bestehen über das Ende der Kampagne und die Beendigung des Nutzungsverhältnisses des jeweiligen Clippers hinaus fort. Dies gilt auch für bereits geschaltete Werbeanzeigen.

4.5 Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Werberichtlinien der jeweiligen Plattformen bei Werbeschaltungen, die er über eigene Werbekonten vornimmt.

§ 5 Kampagnenbudget, Vergütung und Zahlung

5.1 Das Kampagnenbudget ist die Vergütung des Auftraggebers an Hero Ventures für die Kampagnenleistung nach § 2. Es setzt sich zusammen aus dem in der Plattform ausgewiesenen Verteilungsbudget (Grundlage der CPM-Abrechnung) und der Plattformgebühr nach § 6. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Das Kampagnenbudget wird vor Kampagnenstart eingezahlt. Hero Ventures stellt bei Einzahlung eine Rechnung über den eingezahlten Betrag zuzüglich Umsatzsteuer (Anzahlungsrechnung). Für Auftraggeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt die Abrechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren; für Auftraggeber außerhalb der EU wird keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.

5.3 Die Abrechnung der Kampagne erfolgt CPM-basiert für freigegebene Clips. Ist das Verteilungsbudget ausgeschöpft, endet die Kampagne; eine Abrechnung über einzelne Clipper oder deren Vergütung erfolgt nicht.

5.4 Nicht verbrauchtes Verteilungsbudget bleibt nach Kampagnenende als Guthaben für künftige Kampagnen des Auftraggebers erhalten. Eine Barauszahlung während des laufenden Vertragsverhältnisses erfolgt nicht.

5.5 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses erstattet Hero Ventures ein verbleibendes Guthaben innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Beendigung, abzüglich bereits verbrauchter Beträge und offener Forderungen von Hero Ventures. Bereits abgerechnete Umsatzsteuer wird im Wege der Rechnungskorrektur berichtigt.

5.6 Die Plattformgebühr nach § 6 wird mit Einzahlung des Kampagnenbudgets fällig und ist nicht erstattungsfähig, soweit die Kampagne gestartet wurde.

§ 6 Preise, Plattformgebühr und Ad-Spend-Fee

Free (Testzeitraum)

0 € Grundgebühr, 14 Tage ab Registrierung, ohne Zahlungsdaten. 1 Kampagne und 1 Workspace. Im Testzeitraum fallen 0 % Plattformgebühr und 0 % Ad-Spend-Fee an. Nach Ablauf wechselt das Konto automatisch in den Starter-Plan.

Starter

0 €/Monat Grundgebühr. Auf jedes eingezahlte Verteilungsbudget wird eine Plattformgebühr von 20 % zuzüglich Umsatzsteuer erhoben und mit der Einzahlung fällig. Bis zu 2 gleichzeitig aktive Kampagnen je Workspace, 1 Workspace.

Growth — 1.999 €/Monat

Grundgebühr 1.999 € zuzüglich Umsatzsteuer, monatlich kündbar zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode. Die Grundgebühr wird im Monatsrhythmus ab dem Tag des Abo-Beginns abgerechnet; eine anteilige Kalendermonats-Abrechnung findet nicht statt. Zusätzlich wird auf jedes eingezahlte Verteilungsbudget eine Plattformgebühr von 17,5 % zuzüglich Umsatzsteuer erhoben und mit der Einzahlung fällig. Bis zu 10 gleichzeitig aktive Kampagnen je Workspace, 5 Workspaces.

Enterprise

Preise, Limits und Gebührensätze werden individuell vereinbart.

Ad-Spend-Fee (Spark Ads & Partnership Ads)

Auf Werbeausgaben (Ad Spend), die über Scarelo erstellte Anzeigen verursachen, wird eine Service Fee von 15 % zuzüglich Umsatzsteuer erhoben. Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende auf Basis der von der jeweiligen Werbeplattform gemeldeten Ausgaben. Während des Free-Testzeitraums beträgt die Ad-Spend-Fee 0 %. Das Ad-Budget selbst zahlt der Auftraggeber direkt an die Werbeplattform.

6.6 Hero Ventures kann die Preise und Gebührensätze mit einer Frist von 30 Tagen in Textform ändern. Bei einer Preiserhöhung ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hero Ventures weist in der Ankündigung auf dieses Kündigungsrecht hin. Für bereits eingezahlte Kampagnenbudgets gelten die bei Einzahlung vereinbarten Gebührensätze.

§ 7 Zahlungsverzug

7.1 Rechnungen über Grundgebühren und Ad-Spend-Fees sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

7.2 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

7.3 Gerät der Auftraggeber länger als zehn Tage in Verzug, ist Hero Ventures nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, die Leistungserbringung — insbesondere laufende Kampagnen und die Erstellung von Anzeigen — bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

7.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber stellt das Kampagnenmaterial (Ausgangsmaterial, Briefing, Kampagnenvorgaben, Pflichtangaben) vollständig, rechtzeitig und in verwertbarer technischer Qualität über die Plattform bereit.

8.2 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für Freigaben und Rückfragen.

8.3 Der Auftraggeber informiert Hero Ventures unaufgefordert über rechtliche Besonderheiten seines Angebots, insbesondere über berufsrechtliche Beschränkungen sowie Vorgaben des Heilmittelwerbe-, Finanz-, Glücksspiel- oder Lebensmittelrechts, und stellt die erforderlichen Pflichtangaben bereit.

8.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Nachweisbaren Mehraufwand kann Hero Ventures nach vorheriger Ankündigung nach Aufwand berechnen.

§ 9 Verbotene Kampagneninhalte

Folgende Kampagneninhalte sind auf Scarelo nicht erlaubt:

  • Glücksspiel und Casino-Affiliate-Angebote
  • Inhalte für Erwachsene (18+) einschließlich OnlyFans-Kampagnen
  • Finanzprodukte ohne die erforderliche aufsichtsrechtliche Zulassung
  • Irreführende oder täuschende Werbung
  • Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die Richtlinien der jeweiligen Plattformen verstoßen
§ 10 API-Nutzung

10.1 Der API-Key ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

10.2 Die Nutzung der API zur Automatisierung von Kampagnenprozessen ist gestattet.

10.3 Bei Missbrauch oder Weitergabe des API-Keys ist Hero Ventures berechtigt, den Zugang sofort zu sperren.

§ 11 Datenschutz und Datenverarbeitung

11.1 Hero Ventures ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung der Daten der Clipper. Der Auftraggeber erhält im Rahmen der Kampagnenauswertung ausschließlich die in § 15 Abs. 2 genannten Angaben.

11.2 Für die im Rahmen der Kampagnenauswertung gemeinsam genutzten Daten legen Hero Ventures und der Auftraggeber die Zwecke gemeinsam fest; insoweit besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO. Die Parteien schließen auf Anfrage eine Vereinbarung nach Art. 26 Abs. 1 DSGVO.

11.3 Soweit Hero Ventures im Einzelfall im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

11.4 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Hero Ventures enthält die Datenschutzerklärung unter scarelo.io/datenschutz.

§ 12 Haftung

12.1 Hero Ventures haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hero Ventures nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Vergütung begrenzt.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

12.4 Eine Garantie für bestimmte Reichweiten, Aufrufzahlen oder Kampagnenergebnisse wird nicht übernommen.

12.5 Der Auftraggeber haftet für die von ihm über eigene Werbekonten geschalteten Anzeigen und die Einhaltung der Plattformrichtlinien.

12.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Hero Ventures einschließlich der eingesetzten Clipper.

§ 13 Plattformrisiko und höhere Gewalt

13.1 Hero Ventures hat keinen Einfluss auf Richtlinien, Algorithmen, Reichweitensteuerung, Verfügbarkeit oder Einzelentscheidungen der Social-Media- und Werbeplattformen. Sperrungen oder Löschungen von Accounts, Clips oder Anzeigen, Reichweitenbeschränkungen sowie Änderungen der Plattformregeln oder -schnittstellen stellen keinen Mangel der Leistung von Hero Ventures dar.

13.2 Bei höherer Gewalt — insbesondere Naturereignissen, Krieg, behördlichen Anordnungen, Streik oder dauerhaftem Ausfall der Plattformen — ruhen die Leistungspflichten beider Parteien für die Dauer des Ereignisses. Dauert der Zustand länger als drei Monate an, sind beide Parteien zur Kündigung berechtigt; § 5 Abs. 5 gilt entsprechend.

§ 14 Abwerbeverbot

14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dessen Beendigung keine Clipper, Mitarbeiter oder sonstigen Auftragnehmer von Hero Ventures, die er im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit kennengelernt hat, unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder abwerben zu lassen.

14.2 Als Abwerbung gilt insbesondere die gezielte Ansprache mit dem Ziel, Leistungen außerhalb der Plattform zu vereinbaren, sowie die Aufforderung, laufende Kampagnen außerhalb der Plattform fortzuführen.

14.3 Nicht erfasst sind Kontakte, die nachweislich unabhängig von der Plattform bestanden, sowie Reaktionen auf allgemeine, nicht gezielt an einzelne Personen gerichtete Stellenausschreibungen.

14.4 Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe Hero Ventures nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

§ 15 Clipper-Netzwerk und Geschäftsgeheimnisse

15.1 Die Zusammensetzung des Clipper-Netzwerks, die Identität und die Kontaktdaten der Clipper sowie die zugehörigen Leistungs- und Reichweitendaten sind Geschäftsgeheimnisse von Hero Ventures im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes.

15.2 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Clipper-Listen, Klarnamen, Kontaktdaten oder auf die Herstellung eines unmittelbaren Kontakts außerhalb der Plattform. Im Rahmen der Kampagnenauswertung erhält der Auftraggeber die URL des veröffentlichten Clips, den öffentlichen Account-Namen auf der jeweiligen Plattform sowie die erzielten Reichweiten- und Interaktionswerte.

15.3 Der Auftraggeber wird über die Plattform erlangte Informationen über einzelne Clipper ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Kampagne verwenden und weder an Dritte weitergeben noch für eigene Zwecke außerhalb der Plattform nutzen. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 16 Werbekennzeichnung

16.1 Bei der Veröffentlichung von Clips im Rahmen einer Kampagne sind die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten zu beachten, insbesondere § 5a Abs. 4 UWG.

16.2 Der Auftraggeber legt in den Kampagnenvorgaben fest, in welcher Form gekennzeichnet wird. Zulässig und üblich sind insbesondere die von den Plattformen bereitgestellten Funktionen zur Kennzeichnung bezahlter Partnerschaften sowie textliche Hinweise im Beitrag.

16.3 Hero Ventures verpflichtet die Clipper vertraglich, die vom Auftraggeber vorgegebene Kennzeichnung umzusetzen, und stellt die Vorgabe im Einreichungsprozess dar.

16.4 Wird ein Clip als bezahlte Werbung ausgespielt, erfolgt die Kennzeichnung zusätzlich automatisch durch die jeweilige Plattform.

16.5 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Kampagnenvorgaben den für sein Produkt geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen. Hero Ventures schuldet keine rechtliche Prüfung der Kampagneninhalte.

16.6 Verstößt der Auftraggeber gegen die Pflichten aus diesem Paragrafen, stellt er Hero Ventures von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

§ 17 Materialien, Rechte und Freistellung

17.1 Der Auftraggeber erstellt seine Kampagnenvorgaben und Briefings eigenständig und ist für deren Inhalt verantwortlich. Er entscheidet allein, welche Materialien, Vorlagen, Beispiele und Referenzen er im Rahmen einer Kampagne bereitstellt oder benennt. Hero Ventures prüft die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und Vorgaben nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit.

17.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten oder in seinen Kampagnenvorgaben benannten Materialien und Inhalten die erforderlichen Rechte hält und dass deren Nutzung im Rahmen der Kampagne keine Rechte Dritter verletzt. Dies umfasst insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken- und Kennzeichenrechte sowie Persönlichkeitsrechte, einschließlich des Rechts am eigenen Bild erkennbarer Personen nach §§ 22, 23 KunstUrhG, sowie die Rechte an verwendeter Musik.

17.3 Der Auftraggeber räumt Hero Ventures und den eingesetzten Clippern das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, das bereitgestellte Material zum Zweck der Kampagnendurchführung zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu speichern und öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Recht besteht über das Kampagnenende hinaus fort, solange veröffentlichte Clips online bleiben.

17.4 Bindet der Auftraggeber in seine Kampagnenvorgaben Videos, Bild- oder Tonmaterial Dritter ein oder fordert er die Clipper zur Verwendung solchen Materials auf, so stellt er sicher, dass hierfür die erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte vorliegen.

17.5 Der Auftraggeber stellt Hero Ventures von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus den von ihm bereitgestellten oder benannten Materialien oder aus seinen Kampagnenvorgaben hergeleitet werden, einschließlich Ansprüchen wegen der Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten. Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung sowie Ansprüche, die Hero Ventures wegen derselben Rechtsverletzung gegenüber den eingesetzten Clippern erfüllen muss oder von diesen geltend gemacht werden. Hero Ventures wird den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren; der Auftraggeber unterstützt Hero Ventures bei der Abwehr.

17.6 Für Bestandteile, die ein Clipper eigenständig und ohne Vorgabe des Auftraggebers in einen Clip eingebracht hat, haftet gegenüber Hero Ventures der Clipper nach den Nutzungsbedingungen von Content Hero. Hero Ventures wird Ansprüche des Auftraggebers insoweit an den Clipper weiterreichen und unterstützt den Auftraggeber bei der Geltendmachung.

17.7 Hero Ventures ist berechtigt, Materialien, Kampagnenvorgaben oder einzelne Clips, die nach Kenntnis von Hero Ventures Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorgaben oder Plattformrichtlinien verstoßen, aus einer Kampagne zu entfernen oder deren weitere Verbreitung zu unterbinden. Ein hierdurch entfallender Leistungsanspruch begründet keinen Schadensersatzanspruch gegen Hero Ventures.

§ 18 KI-generierte Inhalte

18.1 Stellt der Auftraggeber KI-generiertes oder KI-manipuliertes Material bereit, kennzeichnet er dies gegenüber Hero Ventures im Briefing und trägt dafür Sorge, dass die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten (insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689) bei der Veröffentlichung eingehalten werden können.

18.2 Der Auftraggeber darf kein Material bereitstellen oder vorgeben, das reale Personen ohne deren Einwilligung erkennbar nachbildet (Deepfakes), unabhängig davon, ob es sich um Personen des öffentlichen Lebens handelt. § 17 Abs. 5 gilt entsprechend.

§ 19 Vertraulichkeit

19.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.

19.2 Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

§ 20 Referenznennung

20.1 Hero Ventures ist berechtigt, Namen und Logo des Auftraggebers sowie die im Rahmen der Kampagne erzielten Ergebnisse zu Referenzzwecken zu nennen und darzustellen, insbesondere auf der eigenen Website und in Präsentationen.

20.2 Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 21 Laufzeit, Kündigung und Sperrung

21.1 Der Vertrag über die Plattformnutzung läuft auf unbestimmte Zeit. Free- und Starter-Konten können von beiden Seiten jederzeit in Textform gekündigt werden. Growth-Abonnements können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen monatlichen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Für Enterprise-Verträge gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten.

21.2 Laufende Kampagnen werden bei Kündigung bis zur Ausschöpfung des Verteilungsbudgets oder bis zum vereinbarten Kampagnenende durchgeführt, sofern der Auftraggeber nicht die vorzeitige Beendigung verlangt. § 5 Abs. 5 gilt für verbleibendes Guthaben.

21.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund für Hero Ventures liegt insbesondere vor bei Verstoß gegen § 9, § 14 oder § 15, bei Bereitstellung rechtsverletzenden Materials trotz Abmahnung oder bei Zahlungsverzug mit zwei Grundgebühren.

21.4 Hero Ventures kann das Konto des Auftraggebers vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB vorliegen oder Zahlungsverzug nach § 7 Abs. 3 besteht. Vor einer Sperrung wird der Auftraggeber angehört, soweit dies nicht wegen der Schwere des Verstoßes oder zur Abwendung eines Schadens unzumutbar ist.

21.5 Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 22 Änderung dieser AGB

22.1 Hero Ventures kann diese AGB für laufende Vertragsverhältnisse ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, an geänderte technische Gegebenheiten oder zur Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist und der Auftraggeber hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

22.2 Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Hero Ventures weist in der Mitteilung gesondert auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin.

22.3 Widerspricht der Auftraggeber, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.

§ 23 Schlussbestimmungen

23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

23.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mainz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

23.3 Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Hero Ventures in Textform übertragen.

23.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

23.5 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Scarelo ist ein Produkt der Hero Ventures UG (haftungsbeschränkt)